top of page

Allgem. Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle Auftragsverhältnisse der Einzelunternehmung PUTZMUNTER & Co. (Auftragnehmer) mit ihren Kunden (Auftragge ber) anwendbar.  Der Auftraggeber anerkennt die vorliegenden AGB mit der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages resp. mit der Online Buchung, welcher zwischen Auftraggeber und  Auftragnehmer abgeschlossen wird. Die AGB werden dem Kunden zusammen mit dem schriftlichen Auftrag übergeben. Eine von den AGB abweichende Regelung ist für die Vetragsparteien nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart worden ist.

 

2. Art und Umfang der Dienstleistungen

PUTZMUNTER & Co. erbringt folgende Arten von Dienstleistungen:

- Reinigungen, Haushaltshilfe, Umgebungsarbeiten, Fahrten & Feriendienste, Einkaufen, Kochen/Catering

 

2.1 als Einzelauftrag gelten:

- Dienstleistungen, welche einmalig durchgeführt werden

- Dienstleistungen, welche nicht im ABO regelmässig stattfinden (mind. 12 Einsätze)

 

2.2 als MonatsABO gelten:

- Dienstleistungen als Dauerauftrag (ABO) mit Monatsrechnung

- Dienstleistungen als Dauerauftrag mind. 12 Einsätze, welche Online gebucht & bezahlt wurden (Online ABO book&pay)

 

3. Sorgfaltspflicht

PUTZMUNTER & Co. verpflichtet sich:

3.1 ... die ihm übertragenen Geschäfte getreu und sorgfältig nach den üblichen Regeln der Haushaltsführung & Gartendienste auszuführen.

 

3.2 ... das für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche qualifizierte Personal sowie Geräte, Reinigungsmittel und sonstiges Material soweit gebucht zur Verfügung zu stellen.

 

3.3 ...zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Reinigungsobjekt.

 

3.4 ...den Schlüssel bzw. das Zugangsmedium zum Reinigungsobjekt nur für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung zu verwenden und keine Kopie davon herzustellen.

 

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich:

PUTZMUNTER & Co. rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und PUTZMUTER & Co. auf allfällige objektbezogene oder subjektspezifische Besonderheiten (wie beispielsweise Sicherheitsvorschriften, Pflegevorschriften, Hygienevorschriften, Zeiten, Bedingungen zur Ausführung des Auftrages etc.) in Bezug auf das Reinigungsobjekt hinzuweisen. Rechtzeitig erfolgt eine Information, wenn sie spätestens 2 Werktage vor der Erbringung der Dienstleistung erfolgt.

 

4.2 PUTZMUNTER & Co. unverzüglich, spätestens jedoch 2 Werktage vor der Erbringung der Dienstleistung über Änderungen von Weisungen und Richtlinien in Bezug auf das Reinigungsobjekt resp. die Dienstleistung zu informieren.

 

4.3 PUTZMUNTER & Co. den Zugang zum Reinigungsobjekt zu gewährleisten und Schlüssel oder ein sonstiges Zugangsmedium zur Verfügung zu stellen. Dies gilt während des Einsatzes auch für Qualitätskontrollen, welche unangekündigt stattfinden zur Gewährleistung der Qualitätserbringung.

4.4 PUTZMUNTER & Co. Elektrizität, Wasser sowie alle weiteren zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Materialien in geeigneter Form kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

4.5 für PUTZMUNTER & Co. während der Auftragsausführung erreichbar zu sein oder eine Kontaktperson anzugeben, welche für PUTZMUNTER & Co. während der Auftragsausführung erreichbar ist.

 

 

5. Termingerechte Ausführung

5.1 Der Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung wird schriftlich festgelegt. PUTZMUNTER & Co. verpflichtet sich, den Auftrag termingerecht auszuführen unter Vorbehalt der Mitwirkungs pflicht des Auftraggebers sowie der nachstehenden Bestimmungen.

 

Eine allfällige Änderung bzw. ein Verzicht auf den Ausführungstermin hat der Auftraggeber PUTZMUNTER & Co. rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Std. (1 Werktag) vor dem vereinbarten Ausführungstermin schriftlich oder per Email mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, hat PUTZMUNTER & Co. das Recht, den Ausführungstermin wie vorgesehen zu verrechnen.

 

5.2 Bei unvorhergesehenen, kurzfristigen Ereignissen, welche die termingerechte Dienstleistungserbringung von PUTZMUNTER & Co. verunmöglichen (wie Brand oder Wasserschaden), verpflichtet sich der Auftraggeber, PUTZMUNTER & Co. umgehend nach Entdeckung des Ereignisses zu informieren. Die Parteien vereinbaren daraufhin einen neuen Termin für die Erbringung der Dienstleistung.

 

5.3 Bei Verhinderung des Personals stellt PUTZMUNTER & Co. einen qualifizierten Ersatz sicher. Dies muss nicht in Absprache mit dem Kunden geschehen.

 

5.4 Fällt bei wiederkehrenden Leistungen (Daueraufträge/ABO) eine Dienstleistung auf einen Feiertag, wird die Dienstleistung nach Absprache oder schriftlichen Bescheid auf einen anderen Tag verschoben.

 

 

6. Änderung des Leistungsumfangs

6.1 Mehraufwand: Erweiterungen des Leistungsumfanges  über den vereinbarten Auftragsumfang hinaus, werden gesondert auf der jeweiligen Schluss- bzw. Monatsrechnung in Rechnung gestellt. Ein Mehraufwand muss vom Auftraggeber rechtzeitig gemeldet werden. Ergibt sich der Mehraufwand während der Auftragsausführung, ist PUTZMUNTER & Co. verpflichtet, den Auftraggeber vor Ausführung zu informieren und dessen Einverständnis zur Erweiterung des Leistungsumfanges einzuholen. Ist dies nicht möglich, wird der Auftrag gemäss kalkulierter Offerte ausgeführt und der Mehraufwand gesondert nach Absprache mit dem Kunden geleistet.

 

6.2 Minderaufwand: Minderungen des Leistungsumfanges infolge Verzicht des Kunden auf vereinbarte Leistungen, werden bei der nächsten Monatsrechnung berücksichtigt, sofern der Kunde den Verzicht rechtzeitig meldet.

6.3 Änderung eines ABO's bei Minderaufwand sind per Kündigungsfrist einzuhalten. Es werden die im Kundenvertrag genannten Bearbeitungsgebühren wie folgt verrechnet (alle Gebühren pro Einsatz):

- Änderungen mehr  als 7 Tage vorher verlangen wir keine Gebühren, Annullationen CHF 45 pro Einsatz (bis CHF 1 000 monatlichem Umsatz) CHF 100 (ab CHF 1 000 monatlichem Umsatz)

- Anpassungen 7 Tage - 24 Std. verrechnen wir  CHF 45 Bearbeitungsgebühr. Annullationen CHF 100 Bearbeitungsgebühr zzgl. 50% des geplanten Arbeitsvolumens.

- Anpassungen / Annullationen weniger als 24 Std. vorher werden mit dem gesamten Auftragvolumen zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100 verrechnet. Bei ABOs berechnen wir keine Bearbeitungsgebühr jedoch den vollen Einsatz.

 

6.4 Eine Änderung des Auftragsvolumens (Mehr- oder Minderaufwand), hat der Auftraggeber PUTZMUNTER & Co. rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor dem Ausführungstermin schriftlich oder per Email mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, hat PUTZMUNTER & Co. das Recht, das Auftragsvolumen wie vorgesehen auszuführen und zu verrechnen.

7. Verrechnung

7.1 Einzelaufträge online

... werden per Vorkasse verrechnet, sei es mit den Online Bezahlmöglichkeiten Kreditkarte, Paypal oder auf Rechnung (beim Termin = Emailrechnung). Bei Umzugsreinigungen oder Dienstleistungen mit ungewisser Zeitdauer wird erst eine Offerte oder Kosteneinschätzung gesprochen und anschliessend der Arbeitsrapport des Teams abgewartet, um die effektiven Kosten in Rechnung zu stellen.

 

7.2 ABOs (Daueraufträge)

... werden jeweils um Mitte Monat per Emailrechnung resp. Papierrechnung in Rechnung gestellt. Papierrechnungen werden mit CHF 3.00 für den administrativen Aufwand und Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

 

7.3 Soweit nicht anders beschrieben sind alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mwst. und einer Wegpauschale retour pro Person zu berechnen.

 

7.4 Anpassungen von Tariflisten und Preisen

Anpassungen der Tariflistenpreise sowie sonstige Preisanpassungen müssen dem Auftraggeber frühzeitig schriftlich angekündigt werden, so dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, den Auftrag zu kündigen bevor die Änderung der Tarife in Kraft tritt.

 

 

8. Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen

Online Buchungen sind sofort zu begleichen, ABOs haben eine Zahlungsfrist von 10 Tagen per 30. des Monats. Bei  Zahlungsverzug kann PUTZMUNTER & Co. Verzugszinsen in der Höhe von 6% sowie administrativ bedingte Mehrkosten in Rechnung stellen.

 

 

9. Kündigung

9.1 Kündigung eines Einzelauftrages

Die Kündigung eines Einzelauftrages kann bis spätestens 30 Werktage vor Auftragsausführung ohne Kostenfolge vorgenommen werden.

 

Bei Kündigung ab 29 Arbeitstage vor Auftragsausführung sind 50% des Auftragspreises geschuldet.

 

Bei Kündigung ab 24 Std. vor Auftragsausführung ist der gesamte Auftragspreis geschuldet.

 

9.2 ABOs

Jedes ABO ist kündbar auf Ende Monat mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

 

9.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Briefes.

10. Haftung

10.1 PUTZMUNTER & Co. haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch PUTZMUNTER & Co. bei der Erfüllung des Auftrages verursacht worden sind. Ist der Mangel nachweislich durch PUTZMUNTER & Co. verursacht worden, verpflichtet sich PUTZMUNTER & Co. den Mangel kostenlos an einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin zu beheben.

 

10.2 Dabei beschränkt sich die Haftung für alle Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung nach Wahl von PUTZMUNTER & Co. auf den Ersatz oder die erneute Ausführung des Auftrages oder in einer angemessenen Reduktion der Vergütung beschränkt sein. PUTZMUNTER & Co. haftet nicht für Folgeschäden und Schadenersatz, für den Verlust des Gebrauchs, entgangenem Gewinn, Verlust von Geschäft oder Goodwill, weder gestützt auf Vertrag, unerlaubte Handlung oder einen anderen Rechtsgrund.

 

10.3 Die Leistungen von PUTZMUNTER & Co. gelten als vertragsmässig erfüllt und abgenommen d.h. die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach dem jeweiligen Leistungserbringungsende, spätestens jedoch innert 24 Stunden seit Beendigung des Auftrages, einen Mangel anzeigt. Allfällige Mängel sind schriftlich oder per E-Mail zu rügen.

 

10.4 Bei Verlust des Schlüssels bzw. des Zugangsmediums, welcher durch PUTZMUNTER & Co. zu verantworten ist, verpflichtet sich PUTZMUNTER & Co. den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und die Kosten des Ersatzes zu bezahlen.

 

10.5 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen.

 

11. Geheimhaltungspflicht

Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer besteht eine gegenseitige Schweigepflicht betreffend Informationen, deren Weitergabe einer der Parteien schaden könnten. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst insbesondere Informationen bezüglich Dokumente aller Art, sowie bezüglich Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse.

 

 

12. Salvatorische Klausel

Es ist Schweizer Recht anwendbar.

 

13. Anwendbares Recht

 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Einzelunternehmung PUTZMUNTER & Co. in Steffisburg.

bottom of page